Mitarbeiter-Schulungen in der Freizeit

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Ihr Arbeitgeber verlangt von Ihnen, dass Sie eine Schulung während Ihrer Freizeit durchführen? Diesem sollten Sie nur dann zustimmen, wenn Ihnen die aufzubringende Zeit entsprechend vergütet oder entschädigt wird.

Arbeitsbezogene Schulungen sind gesetzlich in die Arbeitszeit einzubinden. Müssen Sie solche Aufgaben noch Zuhause erledigen, sollten Sie die entsprechende Zeit als Urlaubstag oder Überstunden gutgeschrieben bekommen. Achten Sie darauf, dass Sie sich für Ihr Recht einsetzen. Arbeitgeber dürfen Ihnen keine zusätzliche Belastung außerhalb der geregelten Arbeitszeit aufsetzen.